Mit Inkrafttreten des sogenannten Solarspitzengesetzes (eigentlich: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen) änderten sich bereits im Februar diesen Jahres einige der Bedingungen für die Vergütung von neuen Photovoltaikanlagen. Im Hinblick auf die neuen Vorgaben zahlt sich eine Investition in neue, innovative Speichersysteme umso mehr aus. Denn, wer in Zeiten negativer Strompreise den selbst erzeugten Solarstrom im eigenen Akku zwischenspeichert oder ihn für große, energiehungrige Verbraucher nutzt, hat in solchen Spitzenzeiten praktisch keinen Verlust.